Gefahrgutetiketten
ADR Etiketten - ab Lager lieferbar
Unsere ADR-Etiketten sind genormte Gefahrstoffhinweise für die Kennzeichnung von gefährlichen Transportgütern. Sie werden auch Gefahrgutaufkleber genannt und weisen mit festgelegten Piktogrammen und einem Nummerncode auf das Gefährdungspotenzial des Transportguts hin. Damit werden alle Beteiligten - insbesondere Rettungskräfte - hinreichend informiert, um welche Gefahrstoffe es sich im Ernstfall handelt.
- Größe 100 mm x 100 mm
- Papierqualität, Kleber permanent
- 500 Etiketten pro Rolle
- Ab Lager lieferbar
- Diese Etiketten sind auch aus Folie lieferbar, bitte anfragen
- Bei größeren Bedarfen erhalten Sie ein individuelles Angebot
Gegenwärtig werden drei Systeme von Gefahrenzeichen verwendet. Am weitesten verbreitet sind die Zeichen und Klassifizierungen des ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route), das sich mittlerweile auch international durchsetzt. Außerdem werden GHS-Zeichen verwendet. Die Zeichen der dritten Gruppe (Gefahrensymbole für Chemikalien) sind inzwischen veraltet, können auf manchen Versandstücken aber immer noch vorkommen.
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Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
Klasse 1 umfasst alle Stoffe und Gegenstände, die dazu fähig sind, durch chemische Reaktionen eine Explosion auszulösen oder eine starke Druckwelle und Hitzeentwicklung zu erzeugen. Diese Stoffe stellen eine erhebliche Gefahr dar und sind daher streng reguliert. Explosive Stoffe und Gegenstände finden Anwendung in verschiedenen Bereichen wie im Bauwesen, Bergbau, Militär sowie in der Unterhaltungsindustrie (z. B. Feuerwerkskörper). Um die Sicherheit im Umgang und Transport zu gewährleisten, werden diese Stoffe in sechs Unterklassen eingeteilt.
ADR Gefahrgutklasse 1
Massenexplosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände
Einsatz: Stoffe oder Gegenstände, die bei Zündung eine Massenexplosion verursachen können, also eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung auf einmal erfasst.
Beispiel: TNT, Dynamit
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 1.4
Stoffe und Gegenstände mit geringer Explosionsgefahr
Einsatz: Stoffe, bei denen die Gefahr im Wesentlichen auf die Verpackung beschränkt ist und eine Detonation außerhalb der Verpackung unwahrscheinlich ist.
Beispiel: Kleine Patronen für Feuerwerkskörper.
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 1.5
Sehr unempfindliche Stoffe, die massenexplosionsfähig sind
Einsatz: Explosivstoffe, die nur unter sehr speziellen Umständen explodieren und daher als besonders sicher für Transport und Lagerung gelten.
Beispiel: Einige Arten von Sprengstoff für den Bergbau.
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 1.6
Extrem unempfindliche Stoffe, die nicht massenexplosionsfähig sind
Einsatz: Stoffe, die sehr schwer zur Explosion gebracht werden können und bei denen das Risiko minimal ist.
Beispiel: Spezielle Militärsprengstoffe.
Aufmachung: 100x100 - 76/500
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Klasse 2: Gase
Klasse 2 umfasst alle Stoffe, die unter Druck verflüssigt, verflüssigt oder unterkühlt gelagert und transportiert werden. Gase können gefährlich sein, wenn sie entzündbar, giftig, ätzend oder oxidierend sind. Sie sind in Druckbehältern oder speziellen Tanks verpackt und in drei Hauptkategorien unterteilt:
ADR Gefahrgutklasse 2.1
Entzündbare Gase
Einsatz: Gase, die sich leicht entzünden und eine Explosionsgefahr darstellen, wenn sie mit Luft in Kontakt kommen.
Beispiel: Propan, Butan
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkung: schwarze Grafik
ADR Gefahrgutklasse 2.1
Entzündbare Gase
Einsatz: Gase, die sich leicht entzünden und eine Explosionsgefahr darstellen, wenn sie mit Luft in Kontakt kommen.
Beispiel: Propan, Butan
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkungen: weiße Grafik
ADR Gefahrgutklasse 2.2
Nicht entzündbare, nicht giftige Gase
Einsatz: Gase, die weder giftig noch brennbar sind, aber unter Druck stehen und dadurch gefährlich werden können. Sie werden oft als Schutz- oder Inertgase verwendet.
Beispiel: Stickstoff, Kohlendioxid
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkungen: schwarze Grafik
ADR Gefahrgutklasse 2.3
Giftige Gase
Einsatz: Gase, die bei Inhalation, Hautkontakt oder Augenkontakt giftig wirken und ernste Gesundheitsrisiken darstellen.
Beispiel: Chlor, Ammoniak
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 2.2
Nicht entzündbare, nicht giftige Gase
Einsatz: Gase, die weder giftig noch brennbar sind, aber unter Druck stehen und dadurch gefährlich werden können. Sie werden oft als Schutz- oder Inertgase verwendet.
Beispiel: Stickstoff, Kohlendioxid
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkungen: weiße Grafik
Aufbau und Material unser Gefahrgutaufkleber
Bei Gefahrgutetiketten handelt es sich um auf der Spitze stehende Quadrate mit Gefahrensymbol und einem speziellen Nummerncode. Gängige Größen sind z. B. 100 x 100 mm für Packstücke sowie 250 x 250 mm oder aber auch 300 x 300 mm für LKW-, Tanklaster- und Container-Transporte. .
Gefahrgutetiketten sind vorgedruckte ADR-Etiketten. Varianten aus Papier sind ab Lager lieferbar. Diese Etiketten werden für eine temporäre Markierung auf Verpackungen aus Karton und Pappe genutzt, um die Verpackung vom Gefahrgut entsprechend zu kennzeichnen. Eine hochwertige und sehr viel beständigere Variante ist das Gefahrgutetikett aus Folie. Hierbei kommen die Vorzüge von Kunststoff zum Tragen, welcher besonders witterungsresistent und haltbar ist. Somit ist eine dauerhafte und verlässliche Kennzeichnung auf Metall oder Kunststoff gewährleistet.
Falls Sie ADR-Etiketten benötigen die Seewasserbeständig sind beraten wir Sie gerne und bieten Ihnen spezielle Materialien an. Im Bereich der Klebstoffe werden permanente Klebstoffe verwendet, da eine dauerhafte und verlässliche Haftung gewährleisten.
Das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) regelt den sicheren Transport von Gefahrstoffen auf Straßen. Gefahrgut umfasst eine breite Palette an Stoffen, die eine Gefahr für Menschen, Umwelt oder Eigentum darstellen können, wenn sie unsachgemäß transportiert werden. Um diese Risiken zu minimieren, werden gefährliche Güter in verschiedene Klassen unterteilt, die jeweils spezifische Gefahrenarten beschreiben.
Gefahrgutetiketten Klasse
Jede ADR-Klasse beschreibt eine bestimmte Gruppe von Gefahrstoffen, die auf Grundlage ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften klassifiziert werden. Diese Einteilung hilft, die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen für den Transport genau festzulegen.
Die richtige Klassifizierung von Gefahrgut ist unerlässlich, um die geltenden Vorschriften einzuhalten und die Sicherheit aller Beteiligten im Transportprozess zu gewährleisten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen zu jeder ADR-Klasse, einschließlich ihrer Anwendungsbereiche und Beispiele für typische Gefahrstoffe.
ADR Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
ADR Klasse 2: Gase
ADR Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
ADR Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
ADR Klasse 5: Entzündend wirkende (oxidierende) Stoffe und organische Peroxide
ADR Klasse 6: Giftige (toxische) Stoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe
ADR Klasse 7: Radioaktive Stoffe
ADR Klasse 8: Ätzende Stoffe
ADR Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Verschiedene weitere ADR Etiketten
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Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
Klasse 3 umfasst Flüssigkeiten und flüssige Stoffgemische, die entzündlich sind und bei Kontakt mit einer Zündquelle leicht brennen können. Diese Stoffe haben in der Regel einen Flammpunkt von unter 60 °C und stellen eine erhebliche Brand- und Explosionsgefahr dar:
ADR Gefahrgutklasse 3
Entzündbare Flüssigkeiten
Einsatz: Es wird international verwendet und reicht oft aus, um die Gefahrenklasse 3 nach ADR zu kennzeichnen. Es ist auf den ersten Blick erkennbar und in der Regel ausreichend, um die Gefahr zu verdeutlichen, insbesondere in Regionen, in denen verschiedene Sprachen gesprochen werden.
Beispiel: Benzin, Ethanol, Aceton
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkungen: schwarze Grafik
ADR Gefahrgutklasse 3
Entzündbare Flüssigkeiten
Einsatz: Es wird international verwendet und reicht oft aus, um die Gefahrenklasse 3 nach ADR zu kennzeichnen. Es ist auf den ersten Blick erkennbar und in der Regel ausreichend, um die Gefahr zu verdeutlichen, insbesondere in Regionen, in denen verschiedene Sprachen gesprochen werden.
Beispiel: Benzin, Ethanol, Aceton
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkungen: weiße Grafik
ADR Gefahrgutklasse 3
Entzündbare Flüssigkeiten
Einsatz: Dieses Etikett wird häufiger in englischsprachigen Ländern oder in Regionen verwendet, in denen der Text als zusätzliche Information hilfreich ist. Es dient dazu, die Gefahr auch sprachlich zu betonen und klarzustellen, dass die transportierte Flüssigkeit entzündbar ist.
Beispiel: Benzin, Ethanol, Aceton
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkungen: schwarze Grafik
ADR Gefahrgutklasse 3
Entzündbare Flüssigkeiten
Einsatz: Dieses Etikett wird häufiger in englischsprachigen Ländern oder in Regionen verwendet, in denen der Text als zusätzliche Information hilfreich ist. Es dient dazu, die Gefahr auch sprachlich zu betonen und klarzustellen, dass die transportierte Flüssigkeit entzündbar ist.
Beispiel: Benzin, Ethanol, Aceton
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkungen: weiße Grafik
ADR Gefahrgutklasse 3
Entzündbare Flüssigkeiten
Einsatz: Das gedrehte ADR 3-Etikett mit dem Hinweis „UN“ und einer UN-Nummer wird verwendet, um einen spezifischen Gefahrstoff beim internationalen Transport eindeutig zu identifizieren.
Beispiel: Benzin, Ethanol, Aceton
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkungen: schwarze Grafik
ADR Gefahrgutklasse 3
Entzündbare Flüssigkeiten
Einsatz: Das gedrehte ADR 3-Etikett mit dem Hinweis „UN“ und einer UN-Nummer wird verwendet, um einen spezifischen Gefahrstoff beim internationalen Transport eindeutig zu identifizieren.
Beispiel: Benzin, Ethanol, Aceton
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkungen: schwarze Grafik
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Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Klasse 4 ist in drei Unterklassen unterteilt, die unterschiedliche Gefahren von festen Stoffen betreffen. Diese Stoffe können entweder von selbst entzünden, durch Reibung oder Erhitzung brennen, oder sie reagieren gefährlich, wenn sie mit Wasser in Kontakt kommen. umfasst alle Stoffe, die unter Druck verflüssigt, verflüssigt oder unterkühlt gelagert und transportiert werden. Gase können gefährlich sein, wenn sie entzündbar, giftig, ätzend oder oxidierend sind. Sie sind in Druckbehältern oder speziellen Tanks verpackt und in drei Hauptkategorien unterteilt:
ADR Gefahrgutklasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe
Einsatz: Diese Stoffe können sich unter normalen Bedingungen von selbst entzünden, ohne dass eine externe Zündquelle erforderlich ist. Sie reagieren auf Sauerstoff in der Luft und entzünden sich spontan.
Beispiel: Phosphor, weißer Phosphor, metallische Alkyle
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe
Einsatz: Diese Stoffe können sich unter normalen Bedingungen von selbst entzünden, ohne dass eine externe Zündquelle erforderlich ist. Sie reagieren auf Sauerstoff in der Luft und entzünden sich spontan.
Beispiel: Phosphor, weißer Phosphor, metallische Alkyle
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkung: weiße Grafik
ADR Gefahrgutklasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe
Einsatz: Diese Stoffe können sich unter normalen Bedingungen von selbst entzünden, ohne dass eine externe Zündquelle erforderlich ist. Sie reagieren auf Sauerstoff in der Luft und entzünden sich spontan.
Beispiel: Phosphor, weißer Phosphor, metallische Alkyle
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 4.3
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Einsatz: Diese Stoffe reagieren heftig, wenn sie mit Wasser in Kontakt kommen, und entwickeln dabei entzündbare Gase. Diese Gase können in bestimmten Situationen explodieren oder sich entzünden.
Beispiel: Kalziumkarbid, Natrium, Kalium.
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkung: schwarze Grafik
Klasse 5: Entzündend wirkende (oxidierende) Stoffe und organische Peroxide
Klasse 5 ist in zwei Unterklassen unterteilt. Sie umfasst Stoffe, die selbst nicht unbedingt brennbar sind, aber die Verbrennung anderer Materialien durch die Freisetzung von Sauerstoff stark fördern. Außerdem gehören organische Peroxide dazu, die besonders reaktionsfreudig und gefährlich sein können.
ADR Gefahrgutklasse 5.2
Organische Peroxide
Einsatz: Organische Peroxide sind instabile Stoffe, die sehr empfindlich auf Hitze, Stoß oder Reibung reagieren und leicht explosiv werden können. Sie neigen dazu, bei Zersetzung Sauerstoff freizusetzen, was ebenfalls die Brandgefahr erhöht.
Beispiel: Methyl-Ethyl-Keton-Peroxid (verwendet in der Kunststoffproduktion), Dibenzoylperoxid (häufig in der Kunststoffverarbeitung)
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkung: schwarze Grafik
ADR Gefahrgutklasse 5.2
Organische Peroxide
Einsatz: Organische Peroxide sind instabile Stoffe, die sehr empfindlich auf Hitze, Stoß oder Reibung reagieren und leicht explosiv werden können. Sie neigen dazu, bei Zersetzung Sauerstoff freizusetzen, was ebenfalls die Brandgefahr erhöht.
Beispiel: Methyl-Ethyl-Keton-Peroxid (verwendet in der Kunststoffproduktion), Dibenzoylperoxid (häufig in der Kunststoffverarbeitung)
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkung: weiße Grafik
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Klasse 6: Giftige (toxische) Stoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 6 ist in zwei Unterklassen unterteilt und umfasst Stoffe, die entweder beim Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt gesundheitsschädlich oder tödlich sind, sowie ansteckungsgefährliche Stoffe, die Krankheitserreger enthalten.
ADR Gefahrgutklasse 6.1
Giftige (toxische) Stoffe
Einsatz: Diese Stoffe sind hochgradig giftig und können bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt ernste gesundheitliche Schäden oder den Tod verursachen. Sie werden in der chemischen Industrie, im Labor oder in der Medizin verwendet.
Beispiel: Quecksilber, Arsen, Chloroform, Pestizide (z. B. DDT)
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 6.1
Giftige (toxische) Stoffe
Einsatz: Diese Stoffe sind hochgradig giftig und können bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt ernste gesundheitliche Schäden oder den Tod verursachen. Sie werden in der chemischen Industrie, im Labor oder in der Medizin verwendet.
Beispiel: Quecksilber, Arsen, Chloroform, Pestizide (z. B. DDT)
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 6.2
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Einsatz: Diese Stoffe enthalten Krankheitserreger, die bei Kontakt mit Menschen oder Tieren schwere Krankheiten auslösen können. Dazu gehören sowohl pathogene Mikroorganismen als auch genetisch veränderte Organismen, die potenziell gefährlich sind.
Beispiel: Blutproben, die HIV oder Hepatitis-Viren enthalten, bakterielle Proben wie Milzbranderreger, infektiöse Materialien aus medizinischen oder Forschungslaboren
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 7 umfasst alle Stoffe, die radioaktive Strahlung abgeben und daher beim Transport spezielle Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen erfordern. Radioaktive Stoffe sind gefährlich, weil ihre Strahlung sowohl für Menschen als auch für die Umwelt schädlich sein kann. Der Einsatz dieser Stoffe reicht von medizinischen Anwendungen bis hin zur Kernenergie.
ADR Gefahrgutklasse 7A
Versandstücke für radioaktive Stoffe (außer Fertigpackungen)
Einsatz: Versand von radioaktiven Stoffen in speziellen Transportbehältern, die für den sicheren Transport und die Lagerung entwickelt wurden.
Beispiel: Behälter für den Transport von Uranerz oder abgebrannten Brennstäben
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 7B
Versandstücke für radioaktive Stoffe in Fertigpackungen
Einsatz: Transport von kleinen Mengen radioaktiver Stoffe, die in vorgefertigten Verpackungen, wie z. B. Isotopenbehältern für medizinische Zwecke, transportiert werden.
Beispiel: Versand von Cäsium-137 für die Strahlentherapie in der Medizin
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 7C
Frachtstücke für radioaktive Stoffe mit niedrigem spezifischen Aktivitätsgrad
Einsatz: Transport von radioaktiven Materialien mit niedriger Strahlungsintensität, wie z. B. Uranerz oder bestimmte medizinische Isotope in niedrigen Konzentrationen.
Beispiel: Uranerz, das zur Verarbeitung in eine Raffinerie transportiert wird
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 7E
Versandstücke für radioaktive Stoffe in Sonderform
Einsatz: Versand von stark radioaktiven Stoffen, die aufgrund ihrer speziellen Verpackungs- oder Aggregatformen besonders sicher transportiert werden müssen.
Beispiel: Versiegelte radioaktive Quellen, wie Iridium-192 oder Plutonium in speziellen Schutzkapseln
Aufmachung: 100x100 - 76/500
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Klasse 8: Ätzende Stoffe
Klasse 8 umfasst ätzende Stoffe verursachen schwerwiegende Schäden an lebendem Gewebe, Metallen oder anderen Materialien, wenn sie damit in Kontakt kommen. Diese Stoffe sind oft stark reaktiv und können bei unsachgemäßer Handhabung Verätzungen, Korrosion und andere schwerwiegende Schäden verursachen. Der sichere Umgang und Transport dieser Stoffe erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen, um Mensch und Umwelt zu schützen.
ADR Gefahrgutklasse 8
Ätzende Stoffe
Einsatz: Dieses Symbol eignet sich für transnationale und mehrsprachige Kontexte, in denen das Bild allein ausreichend ist, um auf die Gefahr hinzuweisen, ohne den Schriftzug zu benötigen.
Beispiel: Schwefelsäure, Natriumhydroxid und Salzsäure
Aufmachung: 100x100 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 8
Ätzende Stoffe
Einsatz: Dieses Symbol wird benutzt für internationale Transporte, besonders in Regionen, in denen der Schriftzug "Corrosive" explizit verlangt wird. Es bietet zusätzlichen Kontext und kann Missverständnisse vermeiden, besonders in Umgebungen, in denen die Gefahr klar hervorgehoben werden muss.
Beispiel: Transport von Schwefelsäure (international), Kennzeichnung von Chemikalienbehältern in englischsprachigen Ländern
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Klasse 9 umfasst eine Vielzahl von Stoffen und Gegenständen, die nicht in die anderen ADR-Klassen fallen, aber dennoch eine Gefahr darstellen können. Dies können umweltgefährdende Stoffe, Stoffe mit spezifischen Risiken bei der Beförderung, oder sonstige gefährliche Materialien sein, die besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern.
ADR Gefahrgutklasse 9
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Einsatz: Das Standard-ADR-9-Etikett zeigt gestreifte schwarze und weiße Felder und dient zur allgemeinen Warnung vor verschiedenen Gefahren, die nicht in andere ADR-Klassen passen.
Beispiel: Lithiumbatterien, Umweltgefährdende Stoffe, Stoffe, die durch Reibung gefährlich werden können oder Stoffe, die bei hohen Temperaturen transportiert werden
Aufmachung: 100x120 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 9
Umweltgefährdende Stoffe
Einsatz: Klasse 9A ist eine spezielle Unterkategorie von Klasse 9 und wird verwendet, um umweltgefährdende Stoffe zu kennzeichnen. Diese Stoffe stellen eine besondere Gefahr für die Umwelt dar, insbesondere bei Verschütten oder Freisetzung in Gewässer oder Böden.
Beispiel: Polychlorierte Biphenyle (PCB), giftige Chemikalien, die schädlich für das Wasser und die Umwelt sind
Aufmachung: 100x120 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 9-3480
Lithium-Ionen-Batterien (alleinstehend)
Einsatz: Diese Kennzeichnung wird verwendet für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien, die nicht in einem Gerät verbaut oder mit einem Gerät verpackt sind. Es betrifft lose Batterien, die z. B. für den Versand oder den Lagerbestand transportiert werden.
Beispiel: Einzelne Lithium-Ionen-Batterien für Laptops, Handys, Elektrofahrzeuge, die nicht in ein Gerät eingebaut sind.
Aufmachung: 110x120 - 76/500
Anmerkung: Möglichkeit, eine Telefonnummer hinzuzufügen (Preis J)
ADR Gefahrgutklasse 9-3481
Lithium-Ionen-Batterien (in oder mit Geräten)
Einsatz: Diese Kennzeichnung gilt für Lithium-Ionen-Batterien, die entweder in Geräten eingebaut sind oder zusammen mit Geräten verpackt werden. Diese Batterien sind während des Transports weniger gefährlich, da sie im Gerät gesichert sind.
Beispiel: Ein Laptop mit eingebauter Lithium-Ionen-Batterie oder eine Verpackung, die ein Gerät und zusätzliche Ersatzbatterien enthält.
Aufmachung: 110x120 - 76/500
Anmerkung: Möglichkeit, eine Telefonnummer hinzuzufügen (Preis J)
ADR Gefahrgutklasse 9-3090
Lithium-Metall-Batterien (alleinstehend)
Einsatz: Diese Kennzeichnung gilt für Lithium-Metall-Batterien, die nicht in einem Gerät verbaut oder mit einem Gerät zusammen verpackt sind. Lithium-Metall-Batterien sind in der Regel gefährlicher als Lithium-Ionen-Batterien und bergen ein höheres Risiko, bei Überhitzung oder Beschädigung zu entflammen.
Beispiel: Einzelne Lithium-Metall-Batterien, wie sie z. B. in medizinischen Geräten oder gewissen Industriegeräten verwendet werden, wenn sie ohne das Gerät transportiert werden.
Aufmachung: 110x120 - 76/500
Anmerkung: Möglichkeit, eine Telefonnummer hinzuzufügen (Preis J)
ADR Gefahrgutklasse 9-3091
Lithium-Metall-Batterien (in oder mit Geräten)
Einsatz: Diese Kennzeichnung gilt für Lithium-Metall-Batterien, die entweder in Geräten eingebaut sind oder zusammen mit Geräten verpackt werden. Die Gefahr ist geringer, da die Batterie im Gerät verankert ist.
Beispiel:Ein Gerät, das eine eingebaute Lithium-Metall-Batterie enthält, oder ein verpacktes Gerät mit zusätzlichen Ersatzbatterien.
Aufmachung: 110x120 - 76/500
Anmerkung: Möglichkeit, eine Telefonnummer hinzuzufügen (Preis J)
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ADR Gefahrgutklasse TOP
Ausrichtungspfeile
Einsatz: Die unten genannten Verpackungen oder Geräte sollten gemäß ISO 780: 1997 deutlich mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet sein. Diese Markierung ist an zwei gegenüberliegenden vertikalen Seiten der Verpackung anzubringen, wobei die Pfeilspitzen nach oben zeigen. Die Markierung sollte rechtwinklig und groß genug sein, dass sie entsprechend der Größe des Versandstücks deutlich sichtbar sind
Beispiel: Kombinierte Verpackung mit Innenverpackung mit flüssigen Materialien, Einzelverpackungen mit Entlüftungsvorrichtungen, kryogene Gefäße für den Transport von gekühltem Flüssiggas und auf Geräte und Instrumente, die flüssige gefährliche Güter enthalten, wenn sichergestellt werden muss, dass flüssige gefährliche Güter in einer bestimmten Position verbleiben.
Aufmachung: 100x76 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse 0
Kein Gefahrgut
Einsatz: Der Begriff ADR 0 ist keine offiziell anerkannte ADR-Gefahrgutklasse, könnte aber in bestimmten Kontexten verwendet werden, um anzuzeigen, dass es sich nicht um Gefahrgut handelt oder dass der Transport freigestellt ist.
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkung: weißer Rahmen
ADR Gefahrgutklasse 0
Kein Gefahrgut
Einsatz: Der Begriff ADR 0 ist keine offiziell anerkannte ADR-Gefahrgutklasse, könnte aber in bestimmten Kontexten verwendet werden, um anzuzeigen, dass es sich nicht um Gefahrgut handelt oder dass der Transport freigestellt ist.
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkung: schwarzer Rahmen
ADR Gefahrgutklasse UMW
Umweltgefährdende Stoffe
Einsatz: ADR UMW kennzeichnet umweltgefährdende Stoffe nach dem ADR-System. Diese Stoffe müssen besonders vorsichtig transportiert werden, um Schäden an der Umwelt zu verhindern. Die Kennzeichnung erfolgt durch das Symbol mit dem toten Baum und Fisch, das eine spezifische Warnung vor Umweltrisiken darstellt.
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkung: schwarzer Rahmen
ADR Gefahrgutklasse UMW
Umweltgefährdende Stoffe
Einsatz: ADR UMW kennzeichnet umweltgefährdende Stoffe nach dem ADR-System. Diese Stoffe müssen besonders vorsichtig transportiert werden, um Schäden an der Umwelt zu verhindern. Die Kennzeichnung erfolgt durch das Symbol mit dem toten Baum und Fisch, das eine spezifische Warnung vor Umweltrisiken darstellt.
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkung: weißer Rahmen
ADR Gefahrgutklasse OVERPACK
Gefahrgut-Etiketten
Einsatz: OVERPACKs werden verwendet, wenn mehrere Gefahrgutverpackungen zusammengefasst und als eine Einheit transportiert werden sollen. Sie sind besonders nützlich bei der Lagerung oder dem Transport von vielen kleinen Verpackungen mit Gefahrstoffen, wie etwa bei der Beförderung von Batterien, Chemikalien oder pharmazeutischen Produkten.
Beispiel: Wenn ein Unternehmen mehrere kleine Kartons mit ätzenden Chemikalien transportiert, kann es diese Kartons in ein OVERPACK packen, um die Handhabung zu erleichtern. Das OVERPACK wird dann entsprechend gekennzeichnet und transportiert, wobei alle relevanten Gefahrgutetiketten auf der äußeren Verpackung angebracht sein müssen.
Aufmachung: 150x50 - 76/500
ADR Gefahrgutklasse CARGO AIRCRAFT ONLY
Transport von Gefahrgut
Einsatz: CARGO AIRCRAFT ONLY kennzeichnet Gefahrstoffe, die nicht in Passagierflugzeugen, sondern nur in Frachtflugzeugen transportiert werden dürfen. Dies betrifft besonders gefährliche Stoffe wie explosive, entzündbare, giftige oder radioaktive Materialien. Die Kennzeichnung und die speziellen Vorschriften helfen dabei, die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten, indem gefährliche Stoffe auf Frachtflüge beschränkt werden, wo sie unter kontrollierten Bedingungen befördert werden können.
Aufmachung: 100x100 - 76/500
Anmerkung: Leuchtpapier Orange